Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Kursteilnehmer/-innen mit dem Hebammenhaus Agatharied
Anmeldung
a) Der Vertrag kommt mit der Online-Anmeldung der Teilnehmerin, der nachfolgenden Bestätigung durch das Hebammenhaus Agatharied zustande.
b) Die Teilnehmerin hat bei der Anmeldung die Daten zu ihrer Krankenversicherung mitzuteilen und am ersten Kurstag die Versichertenkarte vorzulegen.
c) Die Teilnehmerin verpflichtete sich, wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, über den errechneten Geburtstermin, bzw. das Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.
Kursdurchführung
a) Die Kurse sind nur für eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern ausgelegt. Das Hebammenhaus Agatharied behält sich vor, Kurse bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen.
b) Das Hebammenhaus Agatharied behält sich vor, Kurse mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.
c) Aus dringenden Gründen können Kursstunden verschoben werden.
Stornierung / Nichtteilnahme
a) Nach Buchung kann der Kurs bis zu 14 Tagen vor Beginn des Kurses schriftlich auf dem Postweg oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Bei einer späteren Absage wird die gesamte Kursgebühr fällig und muss privat bezahlt werden.
b) Versäumte Kursstunden sind ebenfalls von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich, mit Ausnahme der vorzeitigen Entbindung.
c) Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich, mit Ausnahme der vorzeitigen Entbindung.
Gebühren / Kostenerstattung
a) Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer derzeit die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik.
b) Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung. Das Hebammenhaus Agatharied empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistung abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zum Ausgleich der Gebühren besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer.
c) Bei Geburtsvorbereitungskursen hat die Teilnehmerin bei der Anmeldung eine Pauschale von 40,00 EUR zu entrichten, diese wird nicht von der Krankenkasse erstattet.
d) Für Rückbildungskurse am Vormittag hat die Teilnehmerin bei der Anmeldung eine Pauschale von 30,00 EUR zu entrichten. Nachmittags / Abends beträgt die Pauschale 20,00 EUR. Beide Beträge werden in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet.
Haftung
a) Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich, ihre Schwangerschaft und ihr Kind.
b) Die Kursleitung haftet bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
c) Bei sonstigen Schäden haftet die Kursleitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d) Für eingebrachte Gegenstände der Kursteilnehmer/innen wird keine Haftung übernommen.
e) Für Inhalte / Übungen der einzelnen Kurse ist die jeweilige Kursleitung alleine verantwortlich.
Datenschutz und Schweigepflicht
Im Rahmen der Kurse werden personenbezogene Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name. Adresse. Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn der Teilnehmer einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, z. B.: Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Teilnehmerin hiermit Ihr Einverständnis gibt oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn der Teilnehmer nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. - Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. - Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber dem Teilnehmer, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung über eine externe Abrechnungsstelle.
Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitest gehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.